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Sehhilfen

Leistungen für Sehhilfen und Kontaktlinsen

Nachfolgend haben wir für Sie noch einmal die Leistungen in diesem Bereich aufgeführt. Im Anschluss erläutern wir Ihnen die Art und Höhe der Zuschüsse noch an einem Beispiel.

Sehhilfen und Kontaktlinsen:

VorsorgePRIVAT Besonderheiten
Sehhilfen erstattungsfähige Aufwendungen: Brillen* und Kontaktlinsen unabhängig von der Anzahl** der Sehhilfen oder Änderung der Fehlsichtigkeit
80 % bis 500 € Rechnungsbetrag in 2 Kalenderjahren; Reparaturen
d.h. max. Erstattungsbetrag 400 € Reinigungs- und Pflegemittel für Sehhilfen sind nicht erstattungsfähig
  * Verzicht auf die ärztliche Verordnung („ärztlich verordnet“) bei Sehhilfen; Hinweis im Tarif


Beispiel für „unabhängig von der Anzahl"**

Ausgehend von einem Versicherungsbeginn am 01.01.2015.

Brillenrechnung im Februar 2015 von 300 €
--> Erstattung 80 % -> 240 €

Kontaktlinsen-Rechnung im Juli 2015 von 150 €
--> Erstattung 80 % -> 120 €

Brillenrechnung im März 2016 von 200 €
--> Erstattung 80 % -> 40 €*

* Erstattung 160 €,
jedoch Kürzung auf 40 €,
da der Rechnungsbetrag von 500 €
in 2 Kalenderjahren überschritten wurde.

Und es gibt noch weitere Highlights !!!